EPV-Solutions Elektrotechnik GmbH
Photovoltaik 15. März 2026 7 Min Lesezeit

EAG-Förderung 2026 in Niederösterreich: So sichern Sie sich bis zu 150 € pro kWp

EAG-Investitionszuschuss für PV-Anlagen in NÖ: bis zu 150 €/kWp, 30 % der Kosten. Alle Termine, Voraussetzungen und Tipps zur Antragstellung 2026.

Ing. Mario Kvasina, MSc - Geschäftsführer EPV-Solutions
Ing. Mario Kvasina, MSc
Geschäftsführer EPV-Solutions
EAG-Förderung Niederösterreich 2026 - Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus mit Sigenergy-Speicher

Die EAG-Förderung ist 2026 der wichtigste Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen in Niederösterreich. Bis zu 150 Euro pro kWp und zusätzlich Förderung für Stromspeicher. Wir zeigen die Fördersätze 2026, alle Termine, die wichtigsten Voraussetzungen und wie Sie Ihren EAG-Antrag in Niederösterreich erfolgreich stellen.

Was ist die EAG-Förderung?

Die EAG-Förderung ist ein einmaliger Investitionszuschuss des Bundes für die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie zugehörigen Stromspeichern. Rechtsgrundlage ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und die EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom.

Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen in ganz Österreich. Wer 2026 in Niederösterreich eine PV-Anlage plant, kommt an der EAG-Förderung kaum vorbei. Sie ist der wichtigste finanzielle Hebel für PV-Projekte in NÖ, da das Land Niederösterreich keine eigenständige Direktförderung für Photovoltaik anbietet.

Abgewickelt wird die EAG-Förderung über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG). Die Antragstellung erfolgt online über das EAG-Portal innerhalb definierter Fördercalls.

EAG-Förderung 2026: Höhe und Fördersätze

Die Fördersätze für die EAG-Förderung 2026 sind in der EAG-IZV-Novelle vom Januar 2026 festgelegt. Für Photovoltaikanlagen gelten:

  • Photovoltaik: bis zu 150 € pro installiertem kWp
  • Stromspeicher: 150 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität
  • Mindestkapazität Speicher: 0,5 kWh nutzbar je kWp Modulleistung
  • Maximal förderbare Speichergröße: 50 kWh nutzbar
  • Maximalförderung gesamt: 30 % der Netto-Investitionskosten (45 % bei innovativen Anlagen)

Die vier Förderkategorien im Überblick

Die EAG-Förderung unterscheidet vier Anlagengrößen mit unterschiedlichen Fördermechanismen:

Kategorie A: PV-Anlagen bis 10 kWp

Typisch für klassische Einfamilienhäuser in Niederösterreich. Fixer Fördersatz von 150 €/kWp. Vergabe nach dem "first come, first served"-Prinzip - wer zuerst sein Ticket im EAG-Portal zieht, bekommt die Förderung.

Kategorie B: PV-Anlagen über 10 bis 20 kWp

Größere Eigenheime, kleine Gewerbe und Doppelhaushälften. Ebenfalls fixer Fördersatz, ebenfalls "first come, first served". Auch hier sind 150 €/kWp möglich.

Kategorie C: PV-Anlagen über 20 bis 100 kWp

Mittelgroße Gewerbeanlagen, Bürogebäude, Mehrparteienhäuser. Hier gilt das Bieterverfahren - wer einen niedrigeren Fördersatz angibt, wird bevorzugt. Realistisch werden in dieser Kategorie ca. 100 €/kWp ausbezahlt.

Kategorie D: PV-Anlagen über 100 kWp

Industrieanlagen, Logistik, Großgewerbe. Bieterverfahren mit realistischen Fördersätzen von 70 bis 90 €/kWp.

EAG-Fördercalls 2026: Termine und Budgets

Die EAG-Förderung wird 2026 in drei Fördercalls vergeben. Wichtige Termine:

Die weiteren Calls werden von der EAG-Abwicklungsstelle laufend bekannt gegeben und auf eag-abwicklungsstelle.at veröffentlicht. Insgesamt steht 2026 ein Budget von rund 60 Millionen Euro für PV-Investitionszuschüsse zur Verfügung.

Praxis-Hinweis: Wer den ersten Call verpasst, kann sich für die Folgecalls vorbereiten. Aber Vorsicht: Bei großem Andrang sind die Budgets oft binnen Stunden ausgeschöpft. Wer eine Photovoltaikanlage in Niederösterreich plant, sollte deshalb mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem Call alle Unterlagen bereithaben.

Voraussetzungen für die EAG-Förderung in Niederösterreich

Damit ein EAG-Antrag erfolgreich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verbindliches Angebot Ihres Errichters mit Kosten- und Zeitplan
  • Zählpunktnummer und Netzzugangsbestätigung Ihres Netzbetreibers (in Niederösterreich meist Netz NÖ)
  • Erforderliche Genehmigungen für Errichtung und Betrieb der Anlage
  • Antragstellung VOR Inbetriebnahme der PV-Anlage
  • Registrierung im EAG-Portal vor Antragstellung
  • Befugte Fachkraft als Errichter (konzessionierter Elektrotechnik-Betrieb)

So stellen Sie den EAG-Antrag richtig

Der Ablauf für eine erfolgreiche EAG-Antragstellung in Niederösterreich:

  1. 1Beratung und Angebot. Lassen Sie sich von einem konzessionierten Fachbetrieb beraten und ein verbindliches Angebot erstellen.
  2. 2Zählpunkt beantragen. Bei Netz NÖ oder Wiener Netze (je nach Standort) den Zählpunkt für die Einspeisung beantragen.
  3. 3Registrierung im EAG-Portal. Vor dem Fördercall im Online-Portal der EAG-Abwicklungsstelle registrieren und alle Unterlagen vorab hochladen.
  4. 4Ticket ziehen am Stichtag. Sobald der Fördercall startet, im EAG-Portal das Förderticket ziehen.
  5. 5Antrag absenden. Innerhalb der Frist (in der Regel wenige Wochen) den vollständigen Antrag einreichen.
  6. 6Förderzusage abwarten. Nach positiver Zusage darf die Anlage errichtet und in Betrieb genommen werden.
  7. 7Endabrechnung einreichen. Nach Inbetriebnahme die Schlussrechnung im Portal einreichen, dann erfolgt die Auszahlung.

Praxis-Tipp: Viele Errichter (auch wir bei EPV-Solutions) unterstützen Sie beim Beantragen der Förderung. Das spart Zeit und hilft, Formfehler zu vermeiden, die zur Ablehnung führen können.

Innovative Photovoltaikanlagen: bis zu 45 % Förderung

Seit der EAG-IZV-Novelle 2026 lässt sich die Maximalförderung von 30 auf 45 Prozent der Investitionskosten anheben, wenn es sich um eine innovative Photovoltaikanlage handelt.

Dazu zählen gebäudeintegrierte PV (BIPV), schwimmende Anlagen, Parkplatzüberdachungen mit PV (ab 10 Stellplätzen), PV auf Lärmschutzwänden sowie Agri-PV mit vertikalen oder hoch aufgeständerten Modulen.

Wer in Niederösterreich eine PV-Anlage mit einem dieser Merkmale plant, sollte den höheren Förderbonus von Anfang an im Antrag berücksichtigen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die EAG-Förderung in Niederösterreich?
2026 gibt es bis zu 150 €/kWp für PV-Anlagen und 150 €/kWh für Stromspeicher. Maximal werden 30 % der Investitionskosten gefördert (45 % bei innovativen Anlagen).
Wann startet der nächste EAG-Fördercall 2026?
Der erste Fördercall 2026 startete am 23. April. Die weiteren Termine werden von der EAG-Abwicklungsstelle bekannt gegeben.
Kann ich die EAG-Förderung auch für Erweiterungen nutzen?
Ja, sowohl Neuerrichtungen als auch Erweiterungen bestehender PV-Anlagen sind förderfähig. Bei Stromspeichern wird ausschließlich die Erstanschaffung gefördert.
Wer kann die EAG-Förderung in Anspruch nehmen?
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss errichten oder erweitern.
Muss ich den EAG-Antrag selbst stellen?
Nein, viele Errichter unterstützen Sie beim Beantragen der Förderung. Wir bei EPV-Solutions begleiten unsere Kunden durch den gesamten Antragsprozess.
Was passiert, wenn das Budget des Calls ausgeschöpft ist?
Dann müssen Sie auf den nächsten Fördercall warten. Deshalb ist eine frühzeitige Vorbereitung und Registrierung im EAG-Portal entscheidend.
Lohnt sich PV in Niederösterreich auch ohne EAG-Förderung?
Ja, durch gestiegene Strompreise amortisiert sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung in der Regel innerhalb von 10 bis 14 Jahren. Mit Förderung sinkt diese Zeit deutlich.

Wir unterstützen Sie beim Beantragen der EAG-Förderung.

Als Sigenergy Premium-Partner mit Sitz in Klosterneuburg planen und errichten wir Ihre PV-Anlage förderfit und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Sie sparen Zeit und vermeiden teure Formfehler.

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Stand: 15. März 2026. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Die EAG-Förderung wird durch die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) administriert; Förderhöhen, Termine und Voraussetzungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich bei der OeMAG (eag-abwicklungsstelle.at) bzw. einem Steuer- oder Rechtsberater. Für Ihr konkretes Projekt erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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