EPV-Solutions Elektrotechnik GmbH
Sicherheitstechnik 02. April 2026 6 Min Lesezeit

Videoüberwachung im Mehrparteienhaus: Kosten, DSGVO und Hikvision-Lösungen 2026

Was kostet Videoüberwachung im Mehrparteienhaus in Wien & NÖ? Realistische Budgets ab 4.000 €, DSGVO-Pflichten und Hikvision-Lösungen. Jetzt beraten lassen.

Ing. Mario Kvasina, MSc - Geschäftsführer EPV-Solutions
Ing. Mario Kvasina, MSc
Geschäftsführer EPV-Solutions
Videoüberwachung Mehrparteienhaus mit Hikvision ColorVu Kamera im Stiegenhaus

Was kostet Videoüberwachung im Mehrparteienhaus realistisch? Welche DSGVO-Vorgaben gelten in Österreich? Und welche Hikvision-Komponenten machen die Anlage rechtssicher? Wir geben Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften einen praxisnahen Überblick mit Budget-Beispielen aus Wien und Niederösterreich.

Wo darf in einem Mehrparteienhaus überwacht werden?

Videoüberwachung im Mehrparteienhaus ist in Österreich grundsätzlich zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse am Schutz von Eigentum und Personen vorliegt (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO). Der Europäische Gerichtshof hat 2019 bestätigt, dass Videoüberwachung in Mehrparteienhäusern rechtmäßig sein kann, wenn andere Maßnahmen wie Zutrittskontrollen sich als unzureichend erwiesen haben.

Üblicherweise zulässig sind Kameras in:

  • Eingangsbereichen und Vorzonen
  • Tiefgaragen und Parkplätzen
  • Müllentsorgungsbereichen und Fahrradräumen
  • Stiegenhäusern, sofern keine Wohnungseingänge erfasst werden

Heikel oder unzulässig sind Kameras, die:

  • Wohnungstüren oder Wohnungsinneres erfassen
  • Den angrenzenden öffentlichen Raum (Gehsteig, Straße) aufnehmen
  • Nachbargrundstücke filmen
  • Höchstpersönliche Lebensbereiche zeigen

Wo Bereiche im Aufnahmebereich liegen, die nicht überwacht werden dürfen, ist Privacy-Masking Pflicht. Moderne Hikvision-Kameras unterstützen das nativ.

DSGVO-Pflichten für die Videoüberwachung im Mehrparteienhaus

Eine rechtskonforme Videoüberwachung im Mehrparteienhaus erfordert mehrere DSGVO-Pflichten:

Hinweisschilder vor jedem überwachten Bereich

Die Schilder müssen den Verantwortlichen (Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft), den Zweck der Überwachung und einen Verweis auf die vollständigen Informationen nach Artikel 13 DSGVO enthalten.

Speicherdauer maximal 72 Stunden

Die österreichische Datenschutzbehörde betrachtet 72 Stunden als Richtwert. Längere Speicherung muss begründet, dokumentiert und protokolliert werden.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Da Mehrparteienhäuser nicht ausschließlich vom Verantwortlichen genutzt werden, ist eine DSFA in der Regel verpflichtend. Sie dokumentiert die Risiken und die ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Zugriff nur im Anlassfall

Aufnahmen dürfen nicht "auf Verdacht" durchgeschaut werden. Nur bei konkreten Vorfällen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl ist eine Auswertung erlaubt. Ein Vier-Augen-Prinzip wird empfohlen.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Die Videoüberwachung muss in das Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen werden, das jeder Verantwortliche führen muss.

Beschluss der Eigentümergemeinschaft

Bei Wohnungseigentum muss die Mehrheit der Miteigentümer der Videoüberwachung zustimmen. Ohne Beschluss riskieren Sie zivilrechtliche Unterlassungsklagen einzelner Eigentümer.

Was kostet Videoüberwachung? Drei realistische Budgetbeispiele

Die Kosten für Videoüberwachung im Mehrparteienhaus hängen stark von Größe der Liegenschaft, Anzahl und Art der Kameras, Aufzeichnungslösung und Verkabelungsaufwand ab. Folgende Größenordnungen sind realistisch für Mehrparteienhäuser in Wien und Niederösterreich:

Kleines Mehrparteienhaus (4 bis 8 Wohneinheiten)

  • 2 Innenkameras im Stiegenhaus
  • 1 Außenkamera im Eingangsbereich
  • 1 Kamera im Müllraum
  • Hikvision NVR mit 4 Kanälen, Festplatte für 7 Tage Speicherung
  • Verkabelung, Konfiguration, DSGVO-konforme Hinweisschilder
  • Realistischer Bereich: ab ca. 4.000 € schlüsselfertig

Mittleres Mehrparteienhaus (10 bis 20 Wohneinheiten)

  • 6 bis 10 Kameras gemischt Indoor/Outdoor
  • Hikvision NVR mit 8 oder 16 Kanälen
  • Tiefgaragenkameras mit ColorVu-Nachtsicht
  • Privacy-Masking-Konfiguration für nicht überwachbare Bereiche
  • Hinweissystem nach DSGVO, Schulung der Hausverwaltung
  • Realistischer Bereich: ab ca. 7.500 € schlüsselfertig

Größere Wohnanlage (über 30 Wohneinheiten)

  • 12+ Kameras inklusive ColorVu-Nachtfarbsicht und AcuSense-KI
  • Redundante Aufzeichnung mit RAID
  • App-Zugriff für Hausverwaltung über Hik-Connect
  • Optionale Integration mit Zutrittskontrolle
  • Realistischer Bereich: individuelle Planung erforderlich

Diese Werte sind grobe Richtwerte und ersetzen kein konkretes Angebot. Lokale Gegebenheiten, vorhandene Verkabelung, gewünschte Auflösung und Zusatzfunktionen wie Kennzeichenerkennung beeinflussen den Endpreis stark.

Hikvision-Komponenten für Mehrparteienhäuser

Als Hikvision Authorized Partner planen wir mit drei Kern-Technologien, die für Mehrparteienhäuser besonders wertvoll sind:

ColorVu-Kameras

Liefern auch nachts farbige, klare Bilder ohne Schwarz-Weiß-Modus. Wichtig für die Identifikation von Personen und Fahrzeugen bei schwachem Licht. Besonders relevant in Tiefgaragen und Eingangsbereichen.

AcuSense-KI

Unterscheidet zwischen Menschen, Fahrzeugen und Tieren oder Bewegungen durch Wind. Reduziert Fehlalarme um über 90 %. Das macht die Aufzeichnung effizient nutzbar und reduziert die Speicherauslastung.

Hik-Connect App

Ermöglicht der Hausverwaltung den autorisierten Zugriff auf Live-Bild und Aufzeichnungen vom Smartphone aus. Mit Multi-User-Verwaltung und Zugriffsprotokollierung - das ist DSGVO-relevant, weil Zugriffe lückenlos dokumentiert werden müssen.

Wartung, Speicherdauer und Zugriffsregelung

Eine professionelle Videoüberwachungsanlage benötigt regelmäßige Wartung. Wir empfehlen für Mehrparteienhäuser:

  • Jährliche Sichtprüfung und Reinigung der Kameras
  • Quartalsweise Prüfung der Aufzeichnungsfunktion
  • Firmware-Updates bei sicherheitsrelevanten Patches
  • Jährliches Backup der Konfiguration

Der Zugriff auf Aufzeichnungen muss klar geregelt sein. Die Hausverwaltung sollte ein Zugriffsprotokoll führen, in dem dokumentiert wird, wann und warum auf Aufnahmen zugegriffen wurde. Einzelne Wohnungseigentümer haben in der Regel keinen direkten Zugriff.

Häufige Strafen bei Videoüberwachung im Mehrparteienhaus

Die österreichische Datenschutzbehörde hat in der Vergangenheit Geldstrafen verhängt für:

  • Nicht ausreichende Kennzeichnung der Videoüberwachung
  • Erfassung von Bereichen außerhalb des berechtigten Verfügungsbereichs (öffentlicher Raum, Nachbargrundstück)
  • Erfassung höchstpersönlicher Lebensbereiche
  • Fehlende oder unzureichende Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Speicherdauer über 72 Stunden ohne Dokumentation

Strafen im niedrigen vierstelligen Bereich sind nicht selten. Bei groben Verstößen können sie deutlich höher ausfallen. So vermeiden Sie das: Lassen Sie die Anlage von einem Errichter planen, der die DSGVO-Anforderungen kennt und die Konfiguration schriftlich dokumentiert.

Häufige Fragen

Was kostet Videoüberwachung im Mehrparteienhaus?
Für ein kleines Mehrparteienhaus mit 4 bis 8 Wohneinheiten beginnen schlüsselfertige Lösungen bei ca. 4.000 €. Mittlere Häuser ab ca. 7.500 €, größere Anlagen werden individuell kalkuliert.
Brauche ich für Videoüberwachung im Mehrparteienhaus eine Genehmigung?
Seit Inkrafttreten der DSGVO entfällt die Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde. Sie tragen aber die volle Verantwortung für die korrekte rechtliche Umsetzung.
Darf die Hausverwaltung jederzeit auf die Aufnahmen zugreifen?
Nein. Aufnahmen dürfen nur im Anlassfall ausgewertet werden, etwa nach einer Sachbeschädigung. Ein dauerhaftes Mitschauen ist unzulässig.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
Die österreichische Datenschutzbehörde sieht 72 Stunden als Richtwert. Längere Speicherung muss schriftlich begründet werden.
Wer ist im Mehrparteienhaus der Verantwortliche im Sinne der DSGVO?
In der Regel die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann nur seinen eigenen Verfügungsbereich überwachen.
Sind Kameraattrappen im Mehrparteienhaus erlaubt?
Ja, Attrappen fallen nicht unter DSGVO und DSG, da keine Datenverarbeitung stattfindet. Bei einer Beschwerde müssen Sie aber nachweisen können, dass es tatsächlich Attrappen sind.
Brauche ich für Videoüberwachung im Mehrparteienhaus die Zustimmung aller Bewohner?
Nein. Die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer reicht aus. Mieter müssen informiert, aber nicht zustimmen werden.

DSGVO-konforme Videoüberwachung für Ihr Mehrparteienhaus.

Als Hikvision Authorized Partner planen, installieren und dokumentieren wir Ihre Videoüberwachung rechtskonform - inklusive DSGVO-Beschilderung, DSFA-Vorlage und Schulung der Hausverwaltung.

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Stand: 02. April 2026. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Datenschutzberatung. Die DSGVO-konforme Umsetzung einer Videoüberwachung hängt stets vom Einzelfall (Objekt, Nutzungssituation, Kamerastandorte, betroffene Personen) ab. Wir prüfen die Inhalte nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der österreichischen Datenschutzbehörde (dsb.gv.at), einem Datenschutzbeauftragten oder einem Rechtsanwalt. Für Ihr konkretes Projekt erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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